Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in Dresden

Therapieraum

Unter Psychotherapie wird die Behandlung von aktuellen Problemen und Konflikten verstanden, die das Verhalten und Erleben, die Gedanken und Gefühle betreffen. Ich biete für Kinder und Jugendliche Psychotherapie in Dresden an und behandle meine Patient:innen nach den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. Hierbei werden psychische Erkrankungen als Ergebnis von individuellen Lern- und Lebensprozessen verstanden. Bedingungen, welche zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik geführt haben, werden identifiziert und die Patient:innen aktiv zur Veränderung ihres Denkens, Fühlens und Handelns angeregt.

Der therapeutische Prozess zielt darauf ab, die aktuell von der zu behandelnden Person als belastend erlebten Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen zu identifizieren, ihre Denk- und Handlungsmuster zu verändern sowie alternative Denk- und Verhaltensweisen zu erproben und einzuüben. Dafür nutze ich die vorhandenen Stärken und Ressourcen der Heranwachsenden und fokussiere mich auf den Umgang mit Emotionen sowie das Verständnis der eigenen Persönlichkeit vor dem Hintergrund der bisherigen Lebenserfahrungen. Des Weiteren lege ich auf die Vermittlung von Stressbewältigungsstrategien, Achtsamkeitsübungen, Entspannungsverfahren sowie Selbstwertarbeit großen Wert.

Behandlungsablauf

Zuerst findet die psychotherapeutische Sprechstunde statt, in welcher geklärt werden soll, welche Beschwerden vorliegen, wie diese einzuschätzen sind und ob deshalb eine psychotherapeutische Behandlung benötigt wird.

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf im Sinne einer Krisenintervention kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung durchgeführt werden, welche im Anschluss jederzeit in eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie überführt werden kann.

Im Anschluss folgen die probatorischen Sitzungen, um ein genaueres Bild von den Problemen, Wünschen und Zielen zu erhalten. In dieser Phase der Diagnostik kommen oftmals Fragebögen zum Einsatz und gemeinsam wird ein individueller Behandlungsplan festgelegt. Zudem dienen diese ersten Stunden auch dem gegenseitigen Kennenlernen, sodass die Kinder und Jugendlichen sowie die Eltern die Möglichkeit haben, herauszufinden, ob sie sich bei mir wohlfühlen und wir gemeinsam weiterarbeiten wollen.

Ergibt sich die Notwendigkeit für eine psychotherapeutische Behandlung, welcher die Patient:innen bzw. deren Eltern zustimmen, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Die psychotherapeutische Behandlung beginnt entsprechend des bereits vereinbarten Behandlungsplans, welcher jederzeit angepasst werden kann und regelmäßig überprüft wird, sobald die Bewilligung durch die zuständige Krankenkasse erfolgt ist.

Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung. Eine Behandlungseinheit (ein Termin) umfasst in der Regel 50 Minuten. Neben der einzeltherapeutischen Behandlung führe ich ebenfalls gruppenpsychotherapeutische Behandlungen für Kinder, Jugendliche und Eltern durch.

Behandlungsablauf Psychotherapie
© Linda Kawelke

Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen spielen die Bezugspersonen eine wichtige Rolle. Je jünger die Patient:innen sind, desto intensiver werden die Eltern bzw. Bezugspersonen in die Behandlung mit einbezogen. Die Kosten für diese Sitzungen werden ebenfalls vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Zuweilen ergibt sich die Notwendigkeit eines multimodalen Vorgehens. In diesem Fall arbeite ich nach Absprache mit den Patient:innen bzw. Sorgeberechtigten mit Kolleg:innen und Helfer:innen von meiner Praxis für Psychotherapie in Dresden aus zusammen. Dies können z.B. Kinderärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen, Lehrer:innen, Schulsozialarbeiter:innen oder Familienhelfer:innen sein.

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich an die Schweigepflicht gebunden. Ich darf niemandem darüber Auskunft geben, wer bei mir in Behandlung ist und war. Ferner darf ich niemanden wissen lassen, aus welchem Grund und wie lange jemand bei mir war. Dies gilt ebenso für die Inhalte und auch über das Therapieende hinaus.

Ist es für die Diagnostik oder den Behandlungsverlauf notwendig, Informationen von Bezugspersonen aus dem Umfeld der Patient:innen einzuholen, muss eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung eingeholt werden.

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