Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in vollem Umfang übernommen. Für die Abrechnung wird die elektronische Gesundheitskarte quartalsweise eingelesen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Behandlungskosten von den privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind abdeckt und erfragen Sie die Formalitäten. Es wird empfohlen, sich die Kostenübernahme von der privaten Krankversicherung vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes selbst zu tragen. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).